
Falls gesetzlich zulässig werden wir die Frontscheibe reparieren und bei grösseren Schäden die Scheibe fachmännisch auswechseln. Ebenfalls übernehmen wir die Formalitäten mit ihrer Versicherung.
Nehmen Sie immer Kontakt mit uns auf, sobald Sie einen Steinschlag feststellen, damit wir verhindern können, dass ein Riss entsteht und somit die Sicht behindert wird.